Hallenbad – Zentrum junge Kultur Wolfsburg GmbH
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte unterwirft sich der Käufer und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters Hallenbad – Zentrum junge Kultur GmbH
1. Bei Konzert-Veranstaltungen haben Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt. Bei Party-Veranstaltungen gilt § 2 Absatz 2 des Jugendschutzgesetzes. Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Eintritt nur mit einer von den Eltern unterschriebenen Erziehungsbeauftragung in Begleitung einer erwachsenen Person gestattet. Der Veranstalter behält sich vor, bei einzelnen Veranstaltungen und bestimmten Party-Reihen ausschließlich volljährigen Personen Eintritt zu gewähren.
2. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
3. Bei Konzerten und Partys kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Alle eingesetzten Lichtshow-Effekte entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Trotzdem besteht eventuell die Gefahr gesundheitlicher Beeinträchtigung (z.B bei Epilepsie). In diesem Fall wird keine Haftung übernommen.
4. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens begrenzt.
5. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, Tetra Packs, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis von dem Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Sicherheitsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.
6. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt vorbehalten. In diesem Fall wird der Nennwert der Eintrittskarte (ohne Gebühren) rückerstattet.
7. Das Sicherheitspersonal übt im Namen des Veranstalters das Hausrecht aus und ist befugt, Hausverbote auszusprechen und durchzusetzen, wenn ein Verstoß gegen die Hausordnung vorliegt. Verstöße gegen geltende Gesetze führen in jedem Fall zur Anzeige.
8. Ton-, Film- und Videoaufnahmen sind grundsätzlich untersagt. Ausnahmen nur nach vorheriger Genehmigung des Veranstalters.
9. Die Zurücknahme von Eintrittskarten erfolgt nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Karte (ohne Gebühren) erstattet.
10. Ein Ticketumtausch aus privaten Gründen ist ausgeschlossen
11. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Veranstaltungstermin.
12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm zu ändern.
13. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände verantwortlich.
14. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.
15. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte verpflichtet sich der Karteninhaber, sich an die Hausordnung des Hallenbad Zentrum junge Kultur GmbH zu halten.
I. Allgemeines
Das Gebäude des Kulturzentrums Hallenbad und das umgebende Gelände sind Privatgrund. Die Hausordnung gilt in allen Räumen und auf dem Gelände des Kulturzentrums Hallenbad, soweit das Hausrecht nicht kraft Gesetz den im Hause ansässigen Mietern zusteht. Das Hausrecht gegenüber Dritten mit Ausnahme der Mieter kann auch von durch die Hallenbad GmbH beauftragtem Personal ausgeübt werden, dessen Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist.
II. Regelungen für den Aufenthalt im Haus und auf dem Gelände des Hallenbades
1. In den Sälen, Fluren und Foyers sowie auf dem frei zugänglichen Gelände des Hallenbades hat sich jeder Besucher und jede Besucherin so zu verhalten, dass keine andere Person gefährdet, behindert, geschädigt, bedroht oder belästigt wird.
2. In den Bereichen innerhalb des Hallenbades, die speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der im Hause ansässigen Institutionen und deren Besucherinnen/Besucher vorbehalten sind, ist der Aufenthalt für unbefugte Personen nicht gestattet.
3. Rettungswege sind frei zu halten. Der längerfristige Aufenthalt in den Treppenhäusern ist nicht gestattet. Die gekennzeichneten Fluchtwege sind im Gefahrenfall zu benutzen.
4. Es ist nicht gestattet, ohne Erlaubnis der Hallenbad GmbH im Haus und auf dem Gelände Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, zu musizieren, Drucksachen zu verteilen oder Werbeaktionen und Sammlungen durchzuführen.
5. Es ist untersagt, bauliche Anlagen, sonstige Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben.
6. Sämtliche Flächen und Räume des Kulturzentrums Hallenbad sind sauber zu halten. Die Sanitärbereiche dürfen nicht zweckentfremdet werden.
7. In den Veranstaltungssälen sowie in den Fluren und Foyers ist das Verzehren mitgebrachter Speisen und Getränke untersagt. Die im Hause erworbenen Speisen und Getränke dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen verzehrt werden.
8. Das Rauchen ist in den öffentlichen Bereichen nicht gestattet.
9. Die im Hallenbad bereit gestellten Sitzgelegenheiten dienen dem vorübergehenden Aufenthalt der Besucherinnen und Besucher.
10. Rollschuhfahren, Inline-Skaten und Ähnliches sind im Haus und auf dem Gelände nicht gestattet.
11. Auf dem Gelände sind Fahrzeuge aller Art (ausgenommen Einsatzfahrzeuge) und Fahrradfahren nicht erlaubt. Fahrräder sind in den dafür vorgesehenen Ständern abzustellen. Andere Zweiräder sind in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abzustellen.
12. Mit Ausnahme von Führhunden dürfen Tiere nicht in das Gebäude des Hallenbades mitgenommen werden. Auf dem Gelände des Hallenbades sind Hunde an der Leine zu halten.
13. Das Hallenbad behält sich vor Hunde, bzw. deren Besitzer mit ihrem Hund des Geländes zu verweisen und ggf. Hausverbot zu erteilen, wenn es beim Aufenthalt des Tieres zu gefährdenden oder bedrohlichen Situationen kommt. Dies betrifft auch die Gesundheit und Sicherheit des Tieres (z.B. Schädigung durch Lautstärke)
14. Das Hallenbad behält sich vor Personen die Kleidung mit eindeutigen fremdenfeindlichen und/oder faschistischen Symbolen tragen des Geländes zu verweisen und ggf. Hausverbot zu erteilen. Thor Steinar Bekleidung ist ebenfalls nicht erwünscht.
III. Störungen des Hausfriedens
Erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung führen grundsätzlich zu einer Verwarnung und in schwerwiegenden Fällen zu einem Hausverbot. Hierzu zählen insbesondere:
Den Anordnungen des Personals der Hallenbad GmbH und des Wachdienstes ist Folge zu leisten. Im Falle von Zuwiderhandlungen kann ein Hausverbot erteilt werden. Wer trotz Aufforderung durch das Personal der Hallenbad GmbH oder des Wachdienstes das Haus nicht verlässt, muss mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs rechnen.
(Stand 27.07.2015, Hallenbad – Zentrum junge Kultur GmbH)
Sehr geehrte Gäste, das LIDO im Hallenbad wird künftig keine öffentliche à la carte Gastronomie mehr anbieten. Nach rund 15 Jahren Abendgastronomie legen wir unseren Fokus nun vollständig auf den Bereich Veranstaltungen und Vermietungen im Hallenbad.Alle bereits vereinbarten Vermietungen bleiben selbstverständlich bestehen.Für Fragen stehen wir…
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