Für unsere Veranstaltungen gelten folgende Altersbeschränkungen:
unter 6 Jahre
Kein Zutritt (auch nicht mit Begleitperson).
Ausnahme: Veranstaltungen, die explizit als Kinderveranstaltung gekennzeichnet sind.
unter 14 Jahre
Zutritt nur mit Begleitperson (Sorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person). | Formular zur Erziehungsbeauftragung
unter 16 Jahre
a) Konzertende vor 22:00 Uhr? > Zutritt ohne Begleitperson.
b) Konzertende nach 22:00 Uhr? > Zutritt nur mit Begleitperson (Sorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person). | Formular zur Erziehungsbeauftragung
unter 18 Jahre
a) Konzertende vor 00:00 Uhr? > Zutritt ohne Begleitperson.
b) Konzertende nach 00:00 Uhr? > Zutritt nur mit Begleitperson (Sorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person). | Formular zur Erziehungsbeauftragung
ab 18 Jahre
Zutritt ohne Begleitperson, da „erwachsen“.
Personensorgeberechtigte Personen sind Mutter und/oder Vater oder der Vormund.
Erziehungsbeauftragte Person kann jede volljährige Person (über 18 Jahre) sein, wenn sie im schriftlichen Einverständnis mit den Eltern Erziehungsaufgaben während der Veranstaltung wahrnimmt.
Vgl. Jugenschutzgesetz (www.gesetze-im-internet.de/juschg)
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29.03 – 01.04. Osterfeiertage 15.04. wegen Inventur geschlossen
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